FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hast du Fragen oder Bedenken? Schau doch zuerst einmal durch unsere FAQs:

Was genau macht ein Prozessfinanzierer?

Ein Prozessfinanzierer übernimmt die anfallenden Kosten für Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit. Im Gegenzug erhält dieser im Falle eines erfolgreichen Ausgangs des Rechtsstreits einen vorher vereinbarten Betrag, bei uns sind das 180€. Aufgrund des Fixpreises benötigen wir keine SCHUFA- bzw. Bonitätsauskunft von dir.

Die Prozessfinanzierung ermöglicht es Personen, Rechtsstreitigkeiten durchzuführen, ohne das finanzielle Risiko tragen zu müssen. Insbesondere für Klagende, die über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen oder keine Rechtschutzversicherung haben, eröffnet eine Prozessfinanzierung die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen, auch wenn sie sich ansonsten die Kosten eines Rechtsstreits nicht leisten könnten.

Wann hat mein Kind Anspruch auf einen Kita- oder Kindergartenplatz?

Seit dem 1. August 2013 besteht eine gesetzliche Regelung, die Kindern ab dem 1. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf frühkindliche Förderung gewährt. Diese Förderung kann entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in Form von Kindertagespflege erfolgen. Der Anspruch auf die Vermittlung eines Betreuungsplatzes besteht gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der in den meisten Fällen der Landkreis ist.

Lohnt sich das Klagen auf einen Betreuungsplatz, wenn es überhaupt keine freien Plätze gibt?

Zu wenige pädagogische Fachkräfte und Betreuungsplätze führen dazu, dass trotz Klagen die Möglichkeit besteht, keinen Betreuungsplatz zu erhalten. Dennoch gibt es Gründe, warum es sich lohnt zu klagen:

  1. Verbesserung der Position auf der Warteliste: Durch eine gewonnene Klage signalisiert man den Verantwortlichen, dass man den Platz dringend benötigt. Häufig rutscht man deswegen auf der Warteliste der Kitas nach oben.
  2. Schadenersatzklage gegen den Staat: Eine Schadenersatzklage kann eingereicht werden, um beispielsweise Verdienstausfall aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten geltend zu machen.  Einige Gerichte verlangen jedoch, dass zuvor alles Mögliche versucht wurde, einen Platz zu bekommen, einschließlich einer gewonnenen Kitaklage – für Schadenersatzklagen können wir leider derzeit noch keine Prozessfinanzierung anbieten.
  3. Politischer Druck: Kitaklagen können den Druck auf die Politik erhöhen, ausreichend Betreuungsplätze bereitzustellen.
Wie lange habe ich Zeit einen Betreuungsplatz einzuklagen?

Grundsätzlich kannst du jederzeit eine Kitaklage einreichen solange dein Kind zwischen dem 1.Lebensjahr und dem Schuleintritt keinen Betreuungsplatz hat. Wichtig zu beachten ist lediglich die angegebene Frist im Ablehnungsbescheid. Versäumst du diese Frist, musst du einen ganz neuen Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen.

Wie lange dauert meine Kitaklage?

Die Bearbeitungsdauer einer Kitaklage variiert je nach Gericht. Oft dauert diese 1-2 Jahre, weshalb für dich zusätzlich ein Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt wird, um so eine schnellere Entscheidung zu erreichen (Urteil nach 3-6 Wochen). Darum kümmern sich unsere Partneranwält*innen, du musst nichts weiter dafür unternehmen.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Wie viel kostet mich eine Klage?

Wenn du dich dazu entscheidest mit uns zu arbeiten, benötigst du keine Rechtsschutzversicherung, wir tragen das volle finanzielle Risiko für dich. Dazu finanzieren wir deine Klage zu einem Fixpreis von 180€. Wird die Klage rechtskräftig verloren, bekommst Du den gesamten Betrag zurückerstattet.

Ich habe zwei Kinder ohne Betreuungsplatz. Kann ich für beide einen Platz einklagen?

Klar, wir finanzieren dir auch für 2 (oder mehr) Kinder eine Kitaplatzklage. Allerdings musst du dann zweimal den Fixpreis von 180€ zahlen, da rechtlich für jedes Kind eine eigene Klage eingereicht werden muss und doppelte Gebühren anfallen.

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Schreib uns einfach eine Mail an info@rechtaufkita.de – wir antworten dir schnellstmöglich.
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